Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.12.1992 - 2 W 33/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17743
OVG Saarland, 08.12.1992 - 2 W 33/92 (https://dejure.org/1992,17743)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.12.1992 - 2 W 33/92 (https://dejure.org/1992,17743)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 2 W 33/92 (https://dejure.org/1992,17743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,17743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dringender Wohnbedarf; Planungsrechtliche Festsetzung; Befreiung; Einzelfall; Zulassung eines Wohngebäudes; Reihenhausgrundstück

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

    - vgl. dazu z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.1992 - 2 W 33/92 -, insoweit n.v. -.
  • OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96

    Abstandsflächenberechnung bei Dachgauben

    Im Hinblick darauf, daß ein detaillierter Abstandsflächennachweis unter Umständen zu dem Ergebnis führt, daß der vorgesehene Grenzabstand doch ausreichend ist, jedenfalls aber der in Rede stehende Rechtsverstoß durch eine geringfügige Modifizierung des Bauvorhabens ausgeräumt werden kann, hält es der Senat für angebracht, sich auch im vorliegenden Verfahren anknüpfend an seine Entscheidung vom 8.12.1992 - 2 W 33/92 - erneut zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit des umstrittenen Bauvorhabens zu äußern, die den eigentlichen Streitpunkt zwischen den privaten Beteiligten bildet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht